Ortsbeauftragter, OV-Stab und Führungskräfte
Der OV-Stab ist die Leitungsgruppe eines Ortsverbandes (OV) des Technischen Hilfswerk. Er unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei der Leitung des Ortsverbandes und stellt die THW-Struktur des OV dar.
In ihm sind folgende Funktionen vorgesehen:
- Stellvertretender Ortsbeauftragter (Leiter des OV-Stabes, StvOB),
- Ausbildungsbeauftragter (AB),
- Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ),
- Ortsjugendbeauftragter (OJB),
- Schirrmeister (SM),
- Verwaltungsbeauftragte (VwB),
- OV-Koch (Koch).
Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberater (FaBe) vorgesehen, die dem Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind, aber nicht dem Stab angehören.
Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK-OV-Stab), welcher unter der Leitung des stellvertretenden Ortsbeauftragten steht.
Der Ortsbeauftragte (OB)
Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des Ortsverbandes. Er leitet diesen in eigener Verantwortung. Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom zuständigen Leitungs- und Koordinierungsstab. Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV Stab und die Einheitsführer des Ortsverbandes unterstützt.
Der stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB)
Der stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) ist der Stabschef und ständige Vertrete des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband.
Der Ausbildungsbeauftragte (AB)
Der Ausbildungsbeauftragte (AB) ist für die Ausbildung im Ortsverband verantwortlich. Er legt Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch. Bei seiner Arbeit wird er von örtlichen Fachkräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten, sowie der Regionalstelle ab. Sollten sowohl der Ortsbeauftragte, als auch dessen Stellvertreter ausfallen, übernimmt der AB die Aufgaben.
Der Verwaltungsbeauftragte
Die beiden Verwaltungsbeauftragten des OV Schongau erledigen alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsaufgaben. Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Sie arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des OV Stabs sowie den Einheitsführer/innen zusammen.
Der Schirrmeister
Der OV Schongau verfügt über mehr als 15 Fahrzeuge, Anhänger und Container, sowie einer Vielzahl von weiteren Geräten. Die Hauptaufgabe des Schirrmeisters ist diese ständig einsatzbereit zu halten. Er ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassung
- Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderung und Ersatzbeschaffung
- Überwachung von Prüf- und Fristpläne
Darüber hinaus überwacht der Schirrmeister folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
- Lagerung und Pflege/Wartung der Fahrzeug- und Geräteausstattung
Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Sie ist in den internen Informationsfluss des Ortsverbandes eingebunden. Das heißt die BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer, als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann sie auf Antrag bei ihrem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.
Der Ortsjugendbeauftragte
Der Ortsjugendbeauftragte ist für die Jugendarbeit zuständig, welche im Ortsverband einen hohen Stellenwert hat. Er betreut die Junghelfer und bildet diese in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Dabei wird er von aktiven Helfern, Fachkräften und Einheitsführern während der Ausbildung fachlich unterstützt. Außerdem passt er die Ausbildungsinhalte dem Alter und Können der einzelnen Junghelfer an und fördert deren Interessen und Talente. Er arbeitet eng mit der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht. Bezüglich des THW-Jugend e.V. und der Jugendarbeit ist der Ortsjugendleiter der Ansprechpartner für den Ortsverband.
Die Helfersprecher
Die Helfersprecher vertreten die Helferschaft und deren Belange gegenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfer kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Helfersprecher oder deren Vertretung wenden.
Die Helfersprecher werden in ihrer Funktion nicht von ihren sonstigen Aufgaben entbunden. Sie schlichten Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmern sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft und wirken bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Des weiteren können die Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten.
Die Berufung der Helfersprecher erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand.