Örtliche Gefahrenabwehr
Die Örtliche Gefahrenabwehr des THW bedeutet die Anpassung der bundeseinheitlichen Ausstattung an spezielle örtliche Belange. Weil die Ausstattung des THW genormt ist, können die Ortsverbände des THW spezielle Sondergeräte zusätzlich vorhalten und zum Einsatz bringen. Die Vorhaltung dieser Sonderausstattung liegt dann in der speziellen Verantwortung dieses einen Ortsverbandes. Der Ortsverband fällt die Entscheidung über die Vorhaltung in Absprache mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden. Trotz der örtlichen Entstehung und Verwurzelung kann das ÖGA-Material aber überörtlich zum Einsatz angefordert werden. Der Ortsverband Schongau hält die nachfolgend beschrieben Komponenten vor, welche in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau beschafft wurden.